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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusagt:

 

-Altersversorgung

-Hinterbliebenenversorgung

-Invaliditätsversorgung

 

Um diese Arten der Versorgung zu stärken, wird die bAV steuer- und sozialversicherungsrechtlich gefördert. Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine hohe Rentabilität. Der Arbeitgeber erfüllt mit dem Anbieten einer bAV den Rechtsanspruch seiner Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung. Spezielle Angebote gibt es auch für die Versorgung von Gesellschaftern und Geschäftsführern.

 

Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, rufen Sie bitte einfach an: Tel.: +49 2455 930699

Die bAV kann über folgende Durchführungswege erfolgen:

 

DIREKTVERSICHERUNG
Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen wird; der Arbeitgeber zahlt die Beiträge und der Arbeitnehmer ist die zu versichernde Person; Arbeitnehmer können sich an den Beiträgen beteiligen

 

PENSIONSFONDS

von Banken, Versicherungen und Großunternehmen gegründet; Pensionsfonds sind frei in der Geldanlage und investieren in Aktien; je nach Modell sind sie risikoträchtiger oder sicherer; Pensionsfonds sind unabhängig vom Arbeitgeber, der jedoch einspringen muss, wenn der Fonds die Mindestleistung nicht zahlen kann-

 

PENSIONSKASSE 

eigenständiger Versorgungsträger/ Lebensversicherung, von einem oder mehreren Unter-nehmen gegründet; Pensionskassen sichern Vorsorge-risiken ab wie Renteneintritt, Invalidität und Tod; Arbeit-nehmer sind selbst bei der Pensionskasse versichert, jedoch nur mit Zusage des Arbeitgebers; Pensionskassen garantieren eine Mindestverzinsung

 

UNTERSTÜTZUNGSKASSE

Versorgungsinstitution, die die Abwicklung der betrieblichen Vorsorge übernimmt; der Arbeitgeber finanziert die zugesagte Vorsorgeleistung für den Arbeitnehmer durch Einzahlung in eine Unterstützungskasse, die das Geld frei anlegt; es gibt unterschiedlich sichere Varianten

 

DIREKTZUSAGE MIT RÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG

Versorgungsversprechen des Arbeitgebers für nicht sozialversicherungspflichtige Angestellte und/oder Führungskräfte; die Zahlung erfolgt aus eigenen betrieblichen Mitteln, für die Pensionsrückstellungen gebildet werden müssen; Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, Auszahlung erfolgt an ArbeitgeberUnser Maklerbüro bietet Ihnen:-Sicherheit durch hohe Kompetenz-Jahrelange Erfahrung in der bAV-Alle fünf Durchführungswege-Perfekter Service durch ein Netzwerk von Spezialisten-Beratung der Arbeitnehmer vor Ort.

Unser Maklerbüro bietet Ihnen:
•Sicherheit durch hohe Kompetenz

•Jahrelange Erfahrung in der bAV
•Alle fünf Durchführungswege

Perfekter Service durch ein Netzwerk von Spezialisten

•Beratung der Arbeitnehmer vor Ort

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