Hans-Jürgen Freialdenhoven
Versicherungsmakler
"Experte Betriebliche Altersversorgung (DVA)"


Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt beispielsweise:
• Die Honorare für Rechtsanwälte im In- und Ausland
• Gerichtskosten
• Kosten für Sachverständige
• Reisekosten ins Ausland bei angeordnetem Erscheinen
• Übersetzungen von notwendigen Dokumenten
• Gegnerische Kosten bei Verpflichtung ihrerseits
• Ggf. Mediation (außergerichtliche Konfliktlösung)
Für jeden Bedarf kann man ein spezielles Paket zusammenstellen. Hier beraten wir Sie gerne, welche Kombination für Sie bedarfsgerecht ist.
• Verkehrsrechtsschutz – kann ein Fahrzeug-, Fahrer- oder Familienrechtsschutz sein und bietet Rechtsschutz bei Schadensersatzforderungen, Steuer- und Verwaltungs-recht, Ordnungswidrigkeiten, Disziplinar- und Standesrecht
• Privatrechtschutz – schützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich, z. B. Schadensersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Ordnungswidrigkeiten, Sozialgerichtsverfahren
• Berufsrechtschutz – schützt Arbeitnehmer bei Streitigkeiten, die das Arbeitsverhältnis betreffen
• Mieterrechtsschutz – hilft bei Streitigkeiten rund um gemietete Wohnungen, Häuser und Grundstücke
• Vermieterrechtsschutz – bei Auseinandersetzungen rund um vermietete Wohnungen, Häuser und Grundstücke
Je nach Familienstand besteht Versicherungsschutz für Sie, Ihren Lebenspartner und Ihre Kinder. Volljährige, ledige Kinder sind bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit versichert. Versicherungsschutz besteht je nach Art der Absicherung im privaten und im beruflichen Bereich, auf Wunsch auch für alle selbst genutzten Wohnobjekte in Deutschland und als Eigentümer aller Fahrzeuge sowie bei jeder Form der Teilnahme am Straßenverkehr – auch als Fahrer fremder Fahrzeuge.
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Auch vorsichtigen und umsichtigen Menschen, die sich nichts zu Schulden kommen lassen, geschieht es schon mal, dass sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden, vielfach auch völlig unbeabsichtigt.
Beispiel: Sie werden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. An Ihrem PKW entsteht ein Sachschaden in Höhe von 5.000,- €. Sie wurden leicht verletzt und möchten beim Unfallverursacher auch Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Beispiel: Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, weil der Betrieb verkleinert werden soll. Gegen diese Kündigung wollen Sie sich wehren, da der Betriebsrat nicht gehört und eine falsche Sozialauswahl getroffen wurde.
Beispiel: Sie haben im Internet ein Handy ersteigert. Obwohl Sie den Kaufpreis von 250,- € bezahlt haben, wird das Handy nicht ausgeliefert. Nun möchten Sie Ihr Geld zurück haben.
Der finanzielle Aufwand einer rechtlichen Auseinandersetzung ist meist sehr hoch, damit Sie vor diesen Kosten nicht zurückschrecken müssen, sorgt eine Rechtsschutzversicherung dafür, dass Sie Ihre berechtigten Interessen, notfalls auch vor Gericht, vertreten können.
