Hans-Jürgen Freialdenhoven
Versicherungsmakler
"Experte Betriebliche Altersversorgung (DVA)"


REISEVERSICHERUNG
Die schönste Zeit des Jahres ist die Urlaubszeit. Doch auch im Urlaub können Ihnen manchmaleinige Dinge die gute Laune verderben. Man erkrankt oder vor der Reise passiert etwas Unvor-hergesehenes und man kann die Reise gar nicht antreten. Gegen die finanziellen Folgen kann man sich absichern.
Auslandsreisekrankenversicherung
Unsere deutsche Krankenversicherung gilt auch im europäischen Ausland und in den angrenzenden Mittelmeerländern, für welche Länder speziell, sollte man vorher bei seiner Krankenkasse abklären. Es werden jedoch nicht immer alle anfallenden Kosten erstattet und es kann oft zu erheblichen Differenzen kommen, die der Reisende dann aus eigener Tasche erstatten muss. Im außereuropäischen Ausland besteht gar kein Krankenversicherungsschutz, hier können die Kosten für eine medizinische Behandlung einen sehr großen Umfang annehmen.
Damit Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten und eine gute Behandlung in Anspruch nehmen können, wenn Sie bei einer Auslandsreise krank werden oder ins Krankenhaus müssen, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten. Gegen einen geringen Jahresbeitrag kommt sie bspw. auf für Behandlungskosten, Arznei, Heil- und Verbandsmittel, Unterbringung im Krankenhaus als Privatpatient und Rücktransport in die Heimat.
Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn Sie aus berechtigten Gründen eine gebuchte Reise nicht antreten können oder eine angetretene Reise abbrechen müssen. Sie bietet z. B. Stornoschutz bei Krankheit, Schwangerschaft oder Tod eines Angehörigen und trägt die Kosten für Umbuchungen und medizinische Beratungen.