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Pflegetagegeldversicherung

 

Wer eine Pflegetagegeldversicherung abschließt, bekommt ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit den im Versicherungsvertrag festgelegten Tagessatz, der sich nach der jeweiligen Pflegestufe staffelt. Die Höhe der Leistungen bestimmt der Versicherte selbst. Der Vorteil einer solchen Versicherung ist, dass der Versicherte bestimmen kann, wo er die Leistungen einsetzen möchte.

 

Pflegerentenversicherung

 

Bei der Pflegerentenversicherung wird nicht die Höhe der späteren Leistung festgesetzt, sondern der monatliche Beitrag des Versicherten in der „gesunden“ Zeit. Aufgrund der Beitragsleistungen erhält der Versicherte bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente steuerfrei bis an sein Lebensende. Die Höhe der späteren Rente ermittelt sich aus einer garantierten Summe plus der erwirtschafteten Überschüsse, die jedoch von der Kapitalmarktentwicklung abhängig sind.

 

Pflegekostenversicherung

 

Bei der Pflegekostenversicherung übernimmt der Versicherer einen prozentual festgelegten Anteil an den Pflegekosten, die tatsächlich entstehen. Die Versicherungsleistungen sind strikt an Pflegeleistungen gekoppelt, d. h. der Versicherungsnehmer kann nicht frei über den Betrag verfügen. Der Vorteil dieser Versicherung liegt darin, dass der erstattete Prozentsatz immer gleich bleibt, dadurch also die gezahlte Summe bei steigenden Pflegekosten mit ansteigt.

 

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG

Aufgrund der guten medizinischen Versorgung wird die Bevölkerung immer älter. Viele Menschen können jedoch im Alter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alleine für sich sorgen und benötigen eine dauerhafte Pflege. Wird eine Pflegekraft oder ein Pflegedienst in Anspruch genommen, reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus und die Differenzkosten sind zu erstatten. Verfügt die zu pflegende Person nicht über ausreichende finanzielle Mittel, werden die Kinder zur Zahlung herangezogen. Auch hier kann man mit einer Zusatzversicherung – zum Teil sogar mit Hilfe einer staatlichen Förderung – Abhilfe schaffen.

Staatliche geförderte Pflegezusatzversicherungen
(Pflege-Bahr)


Am 29. Juni 2012 hat die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) beschlossen, die private Absicherung des Pflegerisikos nach dem Vorbild der Riester-Rentenverträge finanziell zu fördern. Seit 2013 können Pflegetagegeldversicherungen mit fünf Euro pro Monat staatlich bezuschusst werden. Voraussetzung: der Versicherte trägt monatlich einen Mindestbeitrag von zehn Euro selbst. Außerdem ist die Pflegetagegeldpolice an bestimmte Mindestleistungen gebunden.

 

 

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