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Staatlich geförderte Rentenversicherung

 

Damit die Bürger im Alter besser finanziell gesichert sind, stellt der Staat Fördermittel zur Verfügung. Ganz nach Ihrer Ausgangssituation richtet sich, welche Rente für Sie die günstigste ist. Bitte treffen Sie Ihre Entscheidung erst nach sorgfältigen Überlegungen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl:

 

Riester-Rente oder Förderrente/Wohnriester

 

Mit der Riester-Rente können Sie mit hohen staatlichen Zulagen privat fürs Alter vorsorgen. Die Höhe der staatlichen Zulagen richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter, Einkommen und der Kinderzahl, ist also individuell ganz unterschiedlich und passt sich immer Ihren finanziellen Möglichkeiten an. Darüber hinaus gibt es Steuervorteile. So bekommen Sie im Alter mehr Rente und gleichzeitig noch Geld vom Staat.

 

Rürup-Rente oder Basisrente

 

Von der Rürup-Förderung profitieren besonders gutverdienende Angestellte oder Selbstständige mit höherem Einkommen, also diejenigen, die viel Steuern zahlen müssen. Bereits in der Ansparphase kann diese Personengruppe erheblich Steuern sparen, weil Rürup-Beiträge direkt als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

 

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

 

Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusagt:

-Altersversorgung

-Hinterbliebenenversorgung

-Invaliditätsversorgung

 

Um dies Arten der Versorgung zu stärken, wird die bAV steuer- und sozialversicherungsrechtlich gefördert. Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine hohe Rentabilität.Der Arbeitgeber erfüllt mit dem Anbieten einer bAV den Rechtsanspruch seiner Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung. Spezielle Angebote gibt es auch für die Versorgung von Gesellschaftern und Geschäftsführern. Die bAV kann über folgende Durchführungswege erfolgen:

 

DIREKTVERSICHERUNG

Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen wird; der Arbeitgeber zahlt die Beiträge und der Arbeitnehmer ist die zu versichernde Person; Arbeitnehmer können sich an den Beiträgen beteiligen

 

PENSIONSFONDS

von Banken, Versicherungen und Großunternehmen gegründet; Pensionsfonds sind frei in der Geldanlage und investieren in Aktien; je nach Modell sind sie risikoträchtiger oder sicherer; Pensionsfonds sind unabhängig vom Arbeitgeber, der jedoch einspringen muss, wenn der Fonds die Mindestleistung nicht zahlen kann

 

PENSIONSKASSE

eigenständiger Versorgungsträger/ Lebensversicherung, von einem oder mehreren Unter-nehmen gegründet; Pensionskassen sichern Vorsorge-risiken ab wie Renteneintritt, Invalidität und Tod; Arbeit-nehmer sind selbst bei der Pensionskasse versichert, jedoch nur mit Zusage des Arbeitgebers; Pensionskassen garantieren eine Mindestverzinsung 

 

UNTERSTÜTZUNGSKASSE

Versorgungsinstitution, die die Abwicklung der betrieblichen Vorsorge übernimmt; der Arbeitgeber finanziert die zugesagte Vorsorgeleistung für den Arbeitnehmer durch Einzahlung in eine Unterstützungskasse, die das Geld frei anlegt; es gibt unterschiedlich sichere Varianten

 

DIREKTZUSAGE MIT RÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG

Versorgungsversprechen des Arbeitgebers für nicht sozialversicherungspflichtige Angestellte und/oder Führungskräfte; die Zahlung erfolgt aus eigenen betrieblichen Mitteln, für die Pensionsrückstellungen gebildet werden müssen; Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, Auszahlung erfolgt an Arbeitgeber.

RENTENVERSICHERUNG

Die Rente mit 67 – das ist schon Fakt. Viele Wirtschaftsweisen sprechen auch schon von einer Anhebung des Rentenalters auf 70 Jahre. Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland lässt erwarten, dass das heutige Rentenniveau kaum gehalten werden kann. Wer seinen gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten möchte, sollte an eine zusätzliche Altersvorsorge denken, hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die zum Teil sogar staatlich unterstützt werden.

 

Private Rentenversicherung

 

Die private Rentenversicherung gewissermaßen ein Sparvertrag fürs Alter. Jeder – egal ob gesund oder krank – kann sie abschließen. Solange Sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben, zahlen Sie regelmäßige Sparraten, die die Versicherungsgesellschaft anlegt. Gehen Sie in den Ruhestand, zahlt der Versicherer an Sie eine lebenslange Rente. Im Todesfall vor Eintritt des Ruhestandes erhalten die Erben die eingezahlten Beträge plus Überschüsse zurück. Hat die Rentenzahlung bereits eingesetzt, bekommen die Erben weiterhin Rente für eine bestimmte Zeit, wenn bei  Abschluss eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Es gibt sehr unterschiedliche Modelle der privaten Rentenversicherung, mit garantierter Verzinsung, mit variabler Verzinsung, fondsgebunden, etc. Bei fast allen Produkten kann man bei Ablauf auch die Kapitalauszahlung wählen. Hier sollte man sich gründlich beraten lassen, welche Art der Rentenversicherung die beste Lösung ist.

 

 

Unser Maklerbüro bietet Ihnen:

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