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KFZ

KFZ-Haftpflicht

In Deutschland besteht für jeden KFZ-Halter die Pflicht, sein Fahrzeug Haftpflicht zu versichern,ohne diese Versicherung ist eine Fahrzeuganmeldung gar nicht möglich. Diese soll sicher-stellen, daß im Falle eines Unfalles sowohl Sach- als auch Personenschäden abgesichert sind.

 

Teilkaskoversicherung

 

Zusätzlich kann man sein Fahrzeug freiwillig Teilkasko versichern. Diese Versicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Außerdem sind Kurzschluss- und Glasbruchschäden mitversichert.

 

Vollkaskoversicherung

 

Verursacht man einen Unfall, sind die Schäden am eigenen Fahrzeug nicht durch die KFZ-Haftpflicht abgedeckt. Um die eigenen Kosten der Schadensbehebung erstattet zu bekommen, bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt den Fahrzeugschaden auch, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Die Vollkaskoversicherung springt auch bei Schäden durch Naturgewalten oder Verlust des Fahrzeugs ein. Vor allem bei neuen Fahrzeugen oder bei finanzierten und geleasten Autos ist es sinnvoll, die KFZ-Versicherung auf Vollkasko zu erweitern.

 

KFZ-Flottenversicherung für Unternehmen

 

Die KFZ-Flottenversicherung ist eine Versicherung für alle Fälle. Alle Modelle setzen eine KFZ-Haftpflichtversicherung voraus. Sie können zwischen verschiedenen individuell zugeschnittenen Lösungen, die die faktische Risikosituation Ihres Unternehmens einkalkulieren, wählen.

 

• Kleinflottenversicherung – speziell für kleine und mittelständische Betriebe mit 3 bis 15 Fahrzeugen

• Gewerbeversicherung – für größere mittelständische (Handwerks-) Betriebe mit 15 bis 25 Fahrzeugen
• Kraftfahrt-Flotten-Versicherung – für Unternehmen mit mehr als 25 Fahrzeugen

 

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