Hans-Jürgen Freialdenhoven
Versicherungsmakler
"Experte Betriebliche Altersversorgung (DVA)"


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Besitzer eines vermieteten Einfamilienhauses oder eines Zwei- bzw. Mehrfamilienhauses gedacht. Sie deckt die Schadensersatzansprüche, die aus der Verletzung von Pflichten wie z. B. Beleuchtung, Schneeräumen oder Streuen bei Glätte.
Gewässerschadenhaftpflicht (Öltankhaftpflicht)
Für Schäden durch einen Ölunfall haften Sie als Besitzer eines privaten Öltanks mit Ihrem gesamten Vermögen. Wenn auch nur wenig Öl austritt und ins Erdreich gelangt, können immense Kosten entstehen, denn das Gesetz schreibt vor, dass kontaminiertes Erdreich entfernt und auf einer Sondermülldeponie gelagert wird. Eine Öltank- oder Gewässerschadenversicherung schützt Sie davor, dass Sie für alle Kosten in vollem Umfang selbst aufkommen müssen.
Bauherrenhaftpflicht
Als Häuslebauer haften Sie, wenn auf ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Ein solcher Fall kann schnell eintreten, wenn z. B. die Verkehrssicherungspflichten für Baustelle und Zufahrt oder die Überwachungspflicht der Baustelle vernachlässigt wurden. Selbst wenn ein Kind unbefugt durch ein Loch im mangelhaft gesicherten Bauzaun schlüpft und verunglückt, ist der Bauherr verantwortlich, hiervor schützt Sie auch die Anbringung eines der beliebten Schilder „….Eltern haften für Ihre Kinder“ nicht. Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung nimmt Ihnen die Sorge, Schadensersatz leisten zu müssen, ab.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“ (BGB), und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang.
Fehler und Unglücksfälle passieren täglich, niemand kann sich davon freisprechen. Auch wenn Sie noch so vorsichtig und sorgfältig handeln, kann es sein, dass Sie für einen angerichteten Schaden haften müssen. Hier schützt Sie Ihre Haftpflichtversicherung vor den – oft erheblichen – Folgekosten.
Privathaftpflicht
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte wirklich jeder besitzen. Denn wenn Sie oder Ihre Kinder anderen einen Schaden zufügen, haften Sie persönlich und lebenslang. Wenn Sie gar unachtsam oder fahrlässig einen Menschen so schwer verletzen, dass er nicht mehr arbeiten kann und versorgt werden muss, müssen Sie mit Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung, die Sie nur wenige Euro im Jahr kostet, sind Sie auf der sicheren Seite.
Der Versicherungsschutz kann individuell abgestimmt werden, es gibt Tarife für Singles, für eheähnliche Gemeinschaften und für Familien, hier sind auch noch Kinder mitversichert, die sich bereits in einer Berufsausbildung oder einem Studium befinden.
Tierhalterhaftpflicht
“Der tut nix!” - der Standardspruch aller Hundebesitzer. Und wenn doch das Raubtier geweckt wird und der beste Freund des Menschen einmal zubeißt? Oder wenn Ihr Reitpferd den Zaun der Weide überspringt, auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht?
Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Hund oder Pferd Personen-, Sach- oder Vermögensschäden anrichtet. Als Tierhalter, sollten Sie nicht auf diese Versicherung verzichten. In vielen Kommunen sind Sie heute sogar verpflichtet, bei der Anmeldung eines Hundes einen gültigen Versicherungsschein für eine Hundehaftpflicht vorzulegen.